DEHOGA-Klassifizierungssystem
Nach verschiedenen, nicht länderübergreifenden Vorgängermodellen, bestehen seit 1996 mit der "Deutschen Hotelklassifizierung" und der "Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen" des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) zwei bundesweit einheitliche Klassifizierungssysteme. An der Deutschen Hotelklassifizierung können alle Hotels, Hotels garnis, Aparthotels und Boardinghäuser mit mehr als 8 Gästebetten teilnehmen. Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen können dagegen entscheiden nach welchem Klassifizierungsverfahren sie eingestuft werden möchten. Lediglich für eine Einstufung nach der Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen müssen die Betriebe eine gaststättenrechtliche Konzession und höchstens 20 Gästebetten aufweisen.
Zur Klassifizierung werden ausschließlich objektive Kriterien wie Zimmerausstattung und Dienstleistungsangebot verwendet. Subjektive Eindrücke wie Freundlichkeit bleiben dagegen unberücksichtigt. Ob ein Betrieb an einem der Verfahren teilnehmen möchte, kann er selbst entscheiden. Für den Gast bietet das System jedoch bereits im Vorfeld seines Aufenthaltes eine zuverlässige Informationsquelle über den Beherbergungsbetrieb. Die Klassifizierung sieht eine Einteilung in fünf Sternekategorien vor:
- Einfache Ansprüche *
- Mittlere Ansprüche **
- Gehobene Ansprüche ***
- Hohe Ansprüche ****
- Höchste Ansprüche *****
Zu erkennen ist ein klassifizierter Betrieb für den Gast auf unterschiedliche Weise. Jeder Betrieb erhält eine Klassifizierungsurkunde und ein Messingschild, auf dem die verliehenen Sterne und der Schriftzug der Deutschen Hotelklassifizierung abgebildet sind.