Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Touristikagentur Teufelsmoor-Worpswede-Unterweser e.V. ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Verbindung mit der EU-Richtlinie 2019/882, sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.kulturland-teufelsmoor.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen größtenteils mit geltender Gesetze, sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Die Texte auf der Website werden nicht zusätzlich in Leichter Sprache dargestellt.
- Nicht alle Bilder haben einen alternativen Text, der von Screenreadern genutzt werden kann.
- Je nach Kontrastwert des Bildes lassen sich die Copyright-Angaben auf den Bildern nicht ausreichend erkennen.
- Einzelne PDF-Dateien und Dokumente sind noch nicht barrierefrei.
- Formulare verwenden aktuell noch keine autocomplete-Attribute.
- Einige Inhalte (z.B. Karten oder externe Widgets) sind noch nicht vollständig mit Screenreadern nutzbar.
- Farbkontraste sind auf einzelnen Unterseiten noch nicht vollständig optimiert.
- Einige Links enthalten noch keine eindeutige Linkbeschreibung. Ziel und Zweck sollte aus dem Kontext heraus jedoch klar sein. Alle Links werden sukzessive geprüft und mit Linktiteln ergänzt, um eine verständliche Navigation auch mit Screenreadern zu gewährleisten.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 3.12.2025 erstellt. Die Bewertung ist basiert auf einem Selbsttest.
Feedback und Kontaktangaben
Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere Webseite im Hinblick auf die Barrierearmut zu optimieren. Über folgenden Kontakt kannst du Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und die Gründe für die nicht barrierefreie Gestaltung von Informationen erfragen:
Touristikagentur Teufelsmoor-Worpswede-Unterweser e.V.
Osterholzer Str. 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon +49 (0) 47 91 - 93 03 432
info@teufelsmoor.de
Durchsetzungsverfahren (Schlichtungsverfahren)
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kannst du bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach §9d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren kannst du die Schlichtungsstelle unter:
E-Mail: schlichtungsstelle(at)ms.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0) 511 / 1204010